Kosten
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Implantate grundsätzlich Privatleistungen sind und daher nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung für Ärzte (GÖÄ) berechnet werden. Seit dem 1.1.2005 haben gesetzlich versicherte Patienten allerdings Anspruch auf einen befundorientierten Zuschuss auf den Zahnersatz, der auf den Implantaten gefertigt wird.
Für Ihre implantologische Behandlung wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser enthält detailliert alle in Ihrem Fall wahrscheinlich durchzuführenden Leistungen/Maßnahmen, sodass Sie abschätzen können, welche Ausgaben für dieses Plus an Lebensqualität auf Sie zukommen.
Implantatfinanzierung
Einige Banken und Finanzdienste haben inzwischen Möglichkeiten geschaffen um Zahnersatz und Implantate zu finanzieren. Teil- und Ratenzahlung sind möglich.