Unser

Service

Verhalten nach Implantationen oder Augmentationen
im Mund-, Kiefer- und Gesichtabereich


Richtiges Verhalten vor einem geplanten operativen Eingriff in der Mundhöhle.

  1. Am Operationstag und zwei Tage danach nicht rauchen und keinen übermäßigen Alkoholgenuss.
  2. Keine körperliche Anstrengung.
  3. Essen und Trinken erst nach Abklingen der örtlichen Betäubung.
  4. Nur flüssige und weiche Kost zu sich nehmen, auf Milch- und Mehlspeisen möglichst verzichten.
  5. Durch peinlichst genau Mundhygiene die anderen Zähne oder Kieferbereiche pflegen.
  6. Nicht im Bereich des Implantates kauen.
  7. Den Mund im Bereich der Wunde nur spülen. In der Zeit der Einheilung keine Munddusche oder elektrische Zahnbürste im Bereich der Wunde verwenden. Nach dem Essen kurz mit warmem Wasser umspülen.
  8. Weder den Implantatbereich mit den Fingern berühren, noch mit der Zunge an den Nähten spielen.
  9. Bei eventuellen Nachblutungen kurzfristig auf ein sauberes Stofftaschentuch oder eine Mullbinde beißen. Sollte die Blutung nach einer halben Stunde nicht zum Stillstand gekommen sein, sofort in der Praxis anrufen oder den zahnärztlichen Notdienst aufsuchen. Schwellungen im Bereich des Operationsgebietes, der Wange und des Kinns sind normal und werden nach einigen Tagen abgeklungen sein. Eine Linderung erfolgt durch Kühlung von außen.

Nach dem Fäden ziehen:

  • Die Wunde spülen und mit einer weichen Zahnbürste vorsichtig pflegen. Je besser die Wunde verheilt ist, desto stärker und intensiver kann die Massage durch die Zahnbürste im Bereich des Operationsgebietes sein.
  • Bei Schmerzen oder ungewöhnlichen Erscheinungen, wie Zahnfleischbluten, Reizzustände, und Schwellungen, sofort die Praxis aufsuchen.
  • Falls Sie nicht genau wissen, wie die Zahnpflege zu erfolgen hat, fragen Sie uns bitte.
    Auch nach der prothetischen Versorgung müssen Implantate peinlich genau gepflegt werden.
  • Im ersten Jahr erfolgt mindestens alle 6 Wochen die Nachkontrolle der Implantate


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ist der Eingriff in lokaler Schmerzausschaltung geplant, brauchen sie nicht nüchtern zu sein, es empfiehlt sich die normalen Mahlzeiten einzuhalten und danach eine gründliche Mundreinigung durchzuführen. Bitte nennen Sie uns vor dem Eingriff alle Medikamente, die ihnen von ihrem Arzt verordnet worden sind. Einige können die Blutgerinnung oder die Wundheilung beeinträchtigen. Unter Umständen müssen wir im Vorfeld des Eingriffes einige Medikamentenumstellungen vornehmen. Bitte medikamentieren sie sich nicht selbst, nehmen aber bitte alle mit uns abgesprochenen Medikamente ein.

Verhalten nach Operationen

Den Aufbißtupfer in Ihrem Mund können Sie nach einer halben Stunde entfernen.

Leichte Blutbeimengungen im Speichel sind kein Grund zur Besorgnis. Bei Bedarf beißen Sie nochmals für ca. eine halbe Stunde auf ein sauberes Taschentuch (kein Papiertaschentuch).

Bei stärkeren Nachblutungen suchen Sie uns oder den zahnärztlichen Notdienst auf. Solange die örtliche Betäubung noch anhält, achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht auf die Zunge, Wange oder Lippe beißen oder sich verbrühen. Sie dürfen nach dem Abklingen der Spritzenwirkung alle Speisen zu sich nehmen, die Sie mit der Gabel zerdrücken können. Vermeiden Sie Nikotin, Alkohol, Kaffee, heiße oder feste Speisen, Milchprodukte und körperliche Anstrengungen. Eine leichte Schwellung ist auch ein bis zwei Tage nach einem operativen Eingriff durchaus üblich.

Zur Vermeidung von stärkeren Schwellungen und Blutungen sollten Sie kühlen und mit leicht erhöhten Oberkörper auf der nicht operierten Seite schlafen. Putzen Sie Ihre Zähne wie immer. Lediglich im direkten Operationsgebiet vermeiden Sie grobe Irritationen des Wundgebietes. Eine schonende Mundhygiene unterstützt den Heilungsprozess.

Starkes Mundspülen mit Wasser oder handelsüblichen Mundspüllösungen beeinträchtigt eher die Wundheilung als es sie unterstützt und sollte unterlassen werden. Nachdem die Lokalanästhesie nachgelassen hat, treten leichte Schmerzen im Operationsgebiet auf. Dagegen nehmen Sie die verordneten Schmerzmittel ( üblicherweise verschreiben wir Ibuprofen, Paracetamol oder Novalgin).

Nehmen Sie auf keinen Fall Aspirin oder ein anderes Medikament mit ASS (Acetylsalicylsäure), da diese Komplikationen verursachen können. Sollte es im Rahmen der Operation zu einer Eröffnung der Kieferhöhle gekommen sein, informieren wir Sie.

Sie sollten dann für zwei Wochen alles vermeiden, was zu Druckunterschieden zwischen Nase und Mund führt (Nase schnäuzen, tauchen, Blasinstrumente spielen, Wassersport oder dergleichen).

Falls Sie niesen müssen, dann nur mit offenem Mund! Das verordnete Nasenspray geben Sie bitte 4 x täglich in das betreffende Nasenloch, auch wenn die Nase frei ist. Ein eventuell verordnetes Antibiotikum nehmen Sie bitte nach Anweisung 5 bis 7 Tage.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung

Verhalten nach Zahntrauma

Für Informationen zu diesem Thema laden Sie sich bitte diese Infobroschüre herunter.

Ernährung nach OP.pdf

Nach einer Behandlung in Allgemeinnarkose dürfen sie nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Bitte lassen Sie sich von einer Begleitperson nach Hause bringen. Ebenso dürfen sie keine Maschinen bedienen, weil das Reaktionsvermögen herabgesetzt sein kann. Aber auch nach einem Eingriff in lokaler Schmerzausschaltung kann die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt sein, sodass wir auch hier empfehlen, nicht mehr am Straßenverkehr teilzunehmen. Minderjährige müssen grundsätzlich von einer erwachsenen Person abgeholt werden.

  1. Ich bin über das Wesen und die Technik der Implantation von dentalen Implantaten informiert worden und verstehe den Vorgang der chirurgischen Vorgehensweise.
     
  2. Es ist mir erklärt worden, dass dentale Implantate in den Knochen hinein gesetzt werden und unter dem Zahnfleisch einheilen müssen (gedeckte Implantation) oder unter Umständen auch durch das Zahnfleisch in die Mundhöhle ragen (transgingivale Implantation).
     
  3. Alternative Therapiemaßnahmen der zahnmedizinischen Rekonstruktion, insbesondere die Möglichkeiten konventionellen Zahnersatzes, wurden mir nach eingehender Untersuchung meines Mundes von Herrn Dr. Steinkopf aufgezeigt.
     
  4. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass mögliche Risiken oder Komplikationen bei jedem chirurgischen Eingriff, bei jeder Lokalanästhesie oder bei zusätzlichen Medikamenten auftreten können. Über nachfolgende Komplikationen wie Schwellung, Schmerzen, Blutung, Infektionen oder allgemeines Unwohlsein bin ich informiert. Taubheiten der Lippe, Zunge, Wange, Kinn und Zähne können auftreten. Die exakte Dauer dieser Beeinträchtigung ist nicht vorhersehbar und mag in außergewöhnlichen Fällen auch auf Dauer bestehen bleiben. Zusätzliche Infektionen der Wunde, des Gefäßsystems oder des umliegenden Gewebes sind möglich. Ich bin darüber informiert worden, dass Knochenfrakturen, Einbrüche in die Kieferhöhle, verzögerte Wundheilung oder allergische Reaktionen auf Medikamente oder Anästhetika auftreten können.
     
  5. Ich bin darüber informiert worden, dass es bis zum heutigen Tage keine Methode gibt, um die Heilung des Knochens und des Zahnfleisches von vorneherein festzulegen. Der Heilungsverlauf ist individuell unterschiedlich. Nach dem Heilungsverlauf richtet sich aber die spätere Therapie.
     
  6. Mir ist bewusst, dass keine Erfolgsgarantie für Implantate gegeben werden kann. Für den Fall des Misserfolges muss das Implantat sofort entfernt werden.
     
  7. Ich bin darüber informiert worden, dass eine peinlichst genaue Mundpflege der Implantate und des Zahnersatzes vorgenommen werden muss, um einen langandauernden Erfolg der implantologischen Behandlung zu erreichen. Ich weiß, dass ich den Behandlungserfolg durch optimale Mundhygiene wesentlich unterstützen kann, und dass Rauchen sowie parafunktionelle Belastungen (Knirschen, Pressen) den Erfolg meiner Implantante beeinträchtigen können.
     
  8. Ich bin mit Röntgenaufnahmen und Fotografieren während des chirurgischen Eingriffes und bei den nachfolgenden Untersuchungen einverstanden.
     
  9. Dr. Steinkopf hat mich aufgeklärt, dass implantologische Leistungen - von den seltenen und bei mir nicht vorliegenden Ausnahmeindiktationen nach §28 Abs. 2 Satz 9 SGB V abgesehen - reine Privatleistungen sind und als solche auf der Basis der zahnärztlichen und ärztlichen Gebührenordnung (GOZ und GOÄ) abgerechnet werden müssen. Kürzungen des Honorars seitens meiner Krankenkasse, meiner privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle werden von mir gegenüber Dr. Steinkopf ausgeglichen.
     
  10. Die Kosten für die Behandlung sind gemäß der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 1988) und der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) innerhalb des dort vorgesehenen Rahmens für mich vorausberechnet worden. Mir ist bewusst, dass besondere Umstände bei der Behandlung, wie z. B. die Anwendung aufwändiger Methoden oder Materialien, zu einer Erhöhung des Steigerungssatzes führen. Der Behandlungsverlauf kann daher den Multiplikator im Einzelfall nach oben oder unten verändern.
     
  11. Nachfolgende Untersuchungen oder Auswechseln von Implantatteilen oder Veränderungen der Gesamtkonstruktion und die dadurch entstehenden Kosten müssen von mir ohne Rücksicht auf die Bezuschussung durch die Krankenkasse, die Beihilfestelle oder meine private Krankenversicherung ausgeglichen werden.
     
  12. Ich habe Dr. Steinkopf über alle zahnmedizinischen und medizinischen vorausliegenden Behandlungen und Diagnosen aufgeklärt. Mir ist bewusst, dass ich ihm über alle Veränderungen oder über das Maß des Normalen hinausreichende Schwierigkeiten unverzüglich informieren muss.

Bei Ihnen ist eine Parodontitis (Parodontose) festgestellt worden, d.h. eine entzündliche Erkrankung des Zahnhalteapparates. Diese äußert sich durch Rötung, Schwellung und erhöhte Blutungsneigung des Zahnfleischsaumes, Zahnfleischrückgang mit Taschenbildung und Knochenabbau bis hin zur Zahnlockerung und Zahnverlust. Durch ständige Bakterieninvasion wird Ihr Immunsystem geschwächt und es kann zu negative Auswirkungen auf Ihr Herz kommen.

In Deutschland verlieren die Menschen heutzutage wesentlich mehr Zähne durch diese Entzündung des Zahnhalteapparates als durch Karies. Ihre Zahnbetterkrankung ist nicht "heilbar". Sie lässt sich nur in einen stabilen und kontrollierbaren Zustand überführen. Ein langfristiger Erfolg ist nur bei regelmäßiger Kontrolle und Ihrer Mitarbeit möglich.

Die Therapie der Parodontitis
 

  1. Parodontal Aid Therapy (Vorbereitung der systematischen Parodontalbehandlung)

    Während der PAT wird Ihnen eine auf Ihre Situation abgestimmte Mundhygiene mit diversen Hilfsmitteln gezeigt. Zahnstein und verkalkte Beläge unter dem Zahnfleisches werden gründlichst und schonend zur Reduktion der Entzündungen entfernt. Um eine erneute Anheftung von Belägen zu erschweren, werden die Zähne anschließend poliert. Diese Vorgehensweise wird in jeder Sitzung nach Besserung des Entzündungsgrades intensiviert und Ihre tägliche Mundhygiene weiterhin optimiert.

    Die in dieser konsequenten Form — durch unser speziell geschultes zahnmedizinisches Fachpersonal — vorgenommene PAT können wir nicht als Kassenleistungen erbringen. Hierfür entsteht für Sie ein Behandlungsbeitrag von ca. 70 bis 120 Euro pro Behandlungsstunde. Eine notwendige und sinnvolle Investition gemessen am Nutzen und der Vermeidung von Folgeerkrankungen, zumal die weitere Therapie Ihrer Parodontitis von Ihrer Krankenkasse nur übernommen wird, wenn entsprechende Vorbehandlungen erfolgreich durchgeführt wurden. Meist reichen 3 Prophylaxesitzungen innerhalb von 2 Monaten aus um die weiterführende Therapie vorzubereiten.
     
  2. Weiterführende systematische Parodontaltherapie; PAR-Behandlung

    Nach Ausmessen der Zahnfleischtaschen wird objektiv entschieden, ob eine weiterreichende Maßnahme, im Sinne einer kassenzahnärztlichen PAR -Behandlung eingeleitet werden muss. Diese muss gesondert bei Ihrer Krankenkasse beantragt und genehmigt werden. Die Kosten hierfür werden dann auch von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel eine Laserbehandlung zur weiteren Desinfektion der Zahnfleischtaschen oder die Bestimmung der individuellen Bakterienbelastung in der Zahnfleischtasche werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen und müssen von Ihnen getragen werden.
     
  3. Kontrolle

    1 - 2 Monate nach der PAR-Behandlung werden die Tiefen der Zahnfleischtaschen erneut ausgemessen und ggf. weiterführende, meist chirurgische, Maßnahmen eingeleitet.
     
  4. Kontrolle und Stabilisierung der Zahnfleischsituation

    Zur Kontrolle und Stabilisierung der Zahnfleischsituation sind OC (Oral Control) im Abstand von 2 - 4 Monaten entsprechend Ihrem persönlichen Parodontitisrisiko nötig.

    Das Zahnfleisch ist dann wieder blassrosa und liegt straff am Zahn an. Die Blutungsneigung ist gleich Null und unter Normalbedingungen festigen sich die Zähne wieder. Ein spontanes „Zurückwachsen“ des Zahnfleisches über vielleicht freiliegende Zahnhälse oder die Rückkehr des Knochens ist nur bedingt möglich. Bei günstigen Voraussetzungen kann aber durch mikrochirurgische Techniken neuer Knochen gezüchtet und Mundschleimhaut verpflanzt werden.


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Praxisteam

Patienteninformation zu Anästhesieleistungen auf Wunsch des Patienten (Individuelle Gesundheitsleistungen) vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten
 

Sehr geehrter Patient,

alle ärztlichen Leistungen, somit auch die Ihrer Narkoseärztin / Ihres Narkosearztes müssen, wenn sie zu Lasten einer gesetzlichen Krankenkasse (Überweisung oder Chipkarte) erbracht werden sollen, darauf überprüft werden, ob sie medizinisch notwendig sind. Darüber hinaus dürfen sie auch nicht unwirtschaftlich sein, bzw. das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Leistungspflicht der Krankenkassen eingeschränkt
Dies ist an sich nichts Neues, allerdings wurden mit Wirkung vom 1. Januar 2007 neue Bestimmungen erlassen, die für Anästhesieleistungen bei zahnärztlichen Eingriffen und teilweise auch bei Eingriffen in der Mund, Kiefer- und Gesichtschirurgie weitere Einschränkungen mit sich bringen. Ähnliches gilt auch für Magen- und Dickdarmspiegelungen.

Wunschleistungen in der Anästhesie
In den Fällen, in denen festgestellt wird, dass die Anästhesie - Leistungen nicht in die Leistungspflicht Ihrer Krankenkasse fallen, ist es dennoch möglich, z. B. eine Narkose oder Analgosedierung zu bekommen, nur müssen Sie dann die Kosten hierfür selbst tragen. Die Bestimmungen gelten für alle Vertrags(zahn)ärzte und alle Patientinnen und Patienten der Gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen. Einem Arzt oder Zahnarzt, der sich nicht daran hält, droht Strafzahlung (Regress).

Honorarvereinbarung
Wenn Sie sich entschlossen haben, einen Eingriff auf eigenen Wunsch unter Mitwirkung eines Anästhesisten durchführen zu lassen, wird Ihr Anästhesist mit Ihnen eine schriftliche Honorarvereinbarung treffen. Auch hierbei ist er an bestimmte Vorschriften gebunden, die für alle Ärzte gleich sind: Eine Honorarvereinbarung ist nur nach den Regeln der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) möglich. Im Rahmen des Vorgesprächs mit Ihrem Anästhesisten können Sie sich neben der medizinischen Information und Aufklärung auch über die individuell auf Sie zukommenden Kosten und die Zahlungsmodalitäten beraten lassen.

Gebührenordnung für Ärzte
Auf den kommenden Seiten finden Sie eine Aufstellung typischer GOÄ-Positionen, die in Ihrem Fall anzuwenden sind.

Zusätzlich müssen die Kosten für verbrauchte Medikamente und Verbrauchsmaterial in Rechnung gestellt werden. Für weitere Informationen oder die Klärung strittiger Fragen steht Ihnen das zuständige Referat des Berufsverbandes zur Verfügung.

Tel.: 0241 / 4018533

 

Adresse:

Berufsverband Deutscher Anästhesisten
Trierer Straße 766
52078 Aachen

Fon 0241 / 4018533
Fax 0241 / 4018534


E-Mail: bda-mertens@t-online.de
Internet: www.bda.de

Sie haben sicher auch schon von Lasern gehört oder gelesen, die in der Medizin eingesetzt werden. Eine „Wunderwaffe“ ist er sicher nicht, aber er kann bei vielen Behandlungen eingesetzt werden um aufwendige Operationen zu verhindern oder langfristig bessere Ergebnisse zu erzielen. Wir haben in dieser Praxis einen LASER angeschafft, um Ihnen die modernsten Operationstechniken anbieten zu können.

Chirurgie:
• Schnittführung ohne Blutung
• Starke Schmerzreduktion, bzw. schmerzfreie Behandlung
• Weniger Anästhesie
• Fast keine Narbenbildung
• Keine allgemeinmedizinischen Beschränkungen und keine Nebenwirkungen

Parodontaltherapie / Behandlung der Zahnfleischtasche
• Oft kann auf die begleitende Antibiotikumgabe verzichtet werden
• Weitere Operationen zur Gesunderhaltung der Zahnfleischtasche werden meist vermieden
• Die Bakterien-/Keimreduktion kann ohne Spritze vorgenommen werden
• Zahnfleischentzündung und Knochenabbau kann gestoppt werden
• Knochenneubildung ist beschrieben worden

Chirurgische Zahnerhaltung/ Wurzelspitzenresektion
• Mit 0,2 mm dünne Fasern kann man das Laserlicht in den Wurzelkanal leiten und diesen keimfrei machen
• Laserdesinfizierte Wurzelkanäle steigern den Erfolg der Behandlung
• Die Behandlung mit unserem Laser ist schmerzfrei.

Schmerzbehandlung / Softlaserbehandlung
• bei jeglicher Art von Schmerzen spürt man fast immer sofort Besserung, Linderung oder sogar völlige Schmerzfreiheit
• Aphthen, Herpes labialis, Kiefergelenkbeschwerden, chronische Nervenschmerzen (Trigeminusneuralgien) können gelindert werden.

In fast allen Fällen übernimmt Ihre Krankenkasse die Laserbehandlung nicht! Sprechen Sie uns an, ob wir auch Ihnen mit unserem Laser helfen können.